Zusätzlich zum tariflichen Grundgehalt erhalten Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer bei demselben Kundenunternehmen einen Zuschlag zu ihrem Tarifgehalt. So können sie einen Aufschlag auf ihr Anfangsgehalt verdienen. Und das klingt bis hierhin ja auch richtig vielversprechend, nicht wahr?
Durch die stufenweise Anpassung der Löhne in der Zeitarbeit wird das Lohngefälle zwischen Zeitarbeitspersonal und Stammpersonal in der Anwendungsbranche verringert. Zeitarbeitsunternehmen können so für eine faire Entlohnung sorgen.
Aber wann stehen dir denn Branchenzuschläge in der Zeitarbeit zu?
Das kann ganz flott gehen, nämlich schon nach vier bis 6 Wochen im selben Kundenunternehmen einer dem Tarifvertrag zugehörigen Branche. Die Höhe des Branchenzuschlags ist abhängig von der Entgeldgruppe (EG 1 bis EG 9), dem Arbeitsort und dem Zeitraum. Die Höhe des Branchenzuschlags errechnen wir auf Basis des Stufenentgelts im Entgelttarifvertrag der Zeitarbeitnehmer. Die Branchenzuschläge i. IE. R. steigen meist mit zunehmender Erfahrung des Zeitarbeitnehmers und der entsprechend höheren Lohngruppe an. Sie sind auch abhängig von der relativen Höhe des Entgelts der Stammbeschäftigten in der Outplacement-Branche/im Outplacement-Unternehmen und von der Dauer der Überlassung.
Im Jahr 2016 haben sich der DGB-Tarifvertrag Zeitarbeit und der Arbeitgeberverband Zeitarbeit auf eine Erhöhung der Tariflöhne geeinigt. Die Löhne stiegen zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Jahr im Westen und bis zu 4,82 Prozent pro Stunde im Osten. Damit wurde eine Angleichung des Lohngefälles zwischen Ost und West** erreicht. Die vollständige Ost-West-Anpassung für die neun Entgeltgruppen wird voraussichtlich zum 1. April 2021 abgeschlossen sein.